Die Durchführung einer Veranstaltung kann an die Einhaltung bestimmter Hygiene-und Sicherheitsauflagen gebunden sein. Wir stehen unseren Kunden beratend zur Seite und übernehmen auf Wunsch Konzepterstellung und Durchführung eines gegebenenfalls benötigten Genehmigungsverfahrens.
- Grundsätzlich sollen alle involvierten und anwesenden Personen in den Veranstaltungen den aktuellen Mindestabstand zueinander einhalten können.
- Dieses gilt für Eingangszonen, Messehallen, Tagungsräume, gastronomische Betriebe und sanitäre Einrichtungen.
- Für jede der genannten Veranstaltungen wird daher eine max. Personenzahl je Veranstaltungstag festgelegt. Pro Person wird dabei ein Flächenbedarf von 4 m²/ Person angenommen.
- Der Infektionsschutzbehörde werden vor der jeweiligen Veranstaltung die entsprechenden Daten (Flächen und max. Personenzahl pro Tag) zur Verfügung gestellt.
Ein- und Ausgangsgebäudebereiche
- Wartezonen mit Abstandsmarkierungen sind vor allen Eingangsgebäuden möglich und werden dort mit Bodenmarkierungen eingerichtet.
- Hinweisschilder mit Verhaltensrichtlinien zu Covid-19 vor allen Eingängen.
- Innerhalb der Eingangsgebäude wird durch die Reduktion/Sperrung von Kassenplätzen und Eingangssperren auf die erforderlichen Mindestabstände Einfluss genommen.
- Zusätzliche Bodenmarkierungen und Absperrbänder unterstützen Laufwege und Abstände zwischen Personen.
- Eingesetztes Personal kontrolliert die Abläufe und steuert die notwendigen Abstände.