Anfahrt zum
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1-3
30175 Hannover
Tel.: | +49 511 8113 0 |
Fax: | +49 511 8113 429 . |
E-Mail: | info@hcc.de |
Web: | www.hcc.de |
Parkhaus
Öffnungszeiten
Das Parkhaus am HCC ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie geöffnet.
Preise*
- bis 2 h kosten 2,00 €
- jede weitere Stunde 0,50 €
- maximal 4,50 € am Tag
- Busse parken zu einem Tagespreis von 14,00 €
*Bitte beachten Sie auch unsere Sonderkonditionen, wenn Sie Konzerte im HCC besuchen.
Sonderkonditionen bei Konzerten:
In der Zeit ab 17:30 Uhr bis 05:30 Uhr bezahlen Sie 3€.
Hinweis: Es könnte zu längeren Schlangen an den Kassen sowie Stau bei ausfahren entstehen, bezahlen Sie gerne schon vorher, in der o. g. Zeit.
Bezahlung
- in bar oder mit EC-Karte (Akzeptierte Kreditkarten an zwei Kassenautomaten (Gerät 41 u. 35): Mastercard; Visa; VPay; Diners; Maestro; JCB; CUP
Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
- für das Aufladen von Elektrofahrzeugen stehen auf dem Parkplatz des Hotels 2 Einstellplätze mit Ladestation zur Verfügung.
Anzahl an Parkplätzen
- 858 x PKW Parkplätze
- 12 x BUS Parkplätze (12m Länge)
Bitte beachten!
- die maximale Einfahrtshöhe ins Parkhaus beträgt 2,10m.
Öffentliche Verkehrsmittel
Ab Hauptbahnhof mit der Buslinie 128 oder 134 Richtung Peiner Straße direkt bis zum Hannover Congress Centrum. Zeitdauer: 10 Minuten. Ab Kröpcke mit der Stadtbahn Linie 11 (Zoo) bis Hannover Congress Centrum Zeitdauer: ca. 10 Minuten.
Kostenloses Serviceangebot der ÜSTRA für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste / Buchung eines Fahrbegleitservices unter http://www.gvh.de/serviceangebote.html.
Sie können den üstra Fahrgastbegleiterservice täglich in der Zeit von 7 bis 19 Uhr in Anspruch nehmen. Teilen Sie Ihren Wunsch bitte rechtzeitig vorher unter der Nummer
(0511) 166 826 93 mit.
Für die Anreise mit dem Fahrrad stehen Ihnen am Hannover Congress Centrum insgesamt 116 Abstellplätze zur Verfügung. 66 auf Seiten des HCC Haupteingangs und 50 auf Seiten des Eingangs HCC Parkrestaurant.
Die Bike-Sharing-Unternehmen "mobike" und "nextbike" sind in der Landeshauptstadt Hannover vertreten und ermöglichen eine flexible und umweltfreundliche Anreise.
Ergänzend halten die E-Scooter-Anbieter "Tier" und "Lime" Miet-Elektroscooter für eine bequeme Anfahrt bereit.
Bitte geben Sie in das Navigationsgerät „Schillstraße“ Hannover ein, da einige Navigationsgeräte den Theodor-Heuss-Platz nicht kennen.
Aus Richtung Süden auf der BAB A7 bis Autobahndreieck Hannover-Süd über die A37/ Messeschnellweg bis zur Ausfahrt H.-Kleefeld. Links abbiegen, an der 1. Ampel wieder rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Norden auf der BAB A7 bis Autobahnkreuz Hannover-Kirchhorst, weiter über die A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts, 1. Ampel wieder rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Osten auf der BAB A2 über Autobahnkreuz Hannover-Ost bis Autobahnkreuz HannoverBuchholz. Weiter über die A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts, 1. Ampel wieder rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Westen auf der BAB A2 bis Autobahnkreuz Hannover-Buchholz rechts Richtung Hannover über die A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts, 1. Ampel wieder rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
PARKHAUS-EINSTELLBEDINGUNGEN
I. Einstellvertrag Dieses Parkhaus ist nur zur vorübergehenden Abstellung von PKW´s bestimmt. Mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Einstellvertrag für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt. Der Benutzer erkennt diese Mietbedingungen an.
II. Einstellpreis – Einstelldauer Das Einstellentgelt für jeden belegten Einstellplatz ist aus der ausgehängten Preisliste ersichtlich. Das Kfz kann nur gegen Rückgabe der Parkkarte und Bezahlung der Parkgebühr abgeholt werden. Darüber hinaus steht dem Parkhausbetreiber bis zur Entfernung des Kfz ein der Gebührenordnung entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust der Parkkarte ist mindestens eine Parkgebühr eines Tagessatzes zu entrichten, es sei denn, der Benutzer weist eine kürzere oder der Parkhausbetreiber eine längere Einstelldauer nach.
III. Pfandrecht Dem Parkhausbetreiber steht wegen seiner Forderung aus dem Einstellvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu.
IV. Haftung des Betreibers Der Betreiber haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Parkhausbenutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich vor Verlassen des Parkhauses anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Benutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
V. Haftung des Benutzers Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkhauses. Der Benutzer ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert sofort, spätestens vor Verlassen des Parkhauses an den Parkhausbetreiber zu melden.
VI. Benutzerbestimmungen im Parkhaus Das Parkhaus darf nur von Insassen der dort parkenden Fahrzeuge betreten werden. Die Einstellung nicht zugelassener Fahrzeuge ist untersagt. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der dafür markierten Stellflächen abgestellt werden. Wenn der Benutzer dies nicht beachtet, ist der Parkhausbetreiber berechtigt, nach seiner Wahl das Fahrzeug auf Kosten des Benutzers ohne vorherige Benachrichtigung abschleppen zu lassen. Der Benutzer hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Betreibers oder dessen Bevollmächtigten zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Der Parkhausbetreiber oder dessen Bevollmächtigter ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr aus dem Parkhaus zu entfernen.
VII. Sicherheitsvorschriften Im Parkhaus darf nur im Schritttempo gefahren werden. Im Parkhaus ist nicht gestattet: Das Rauchen und die Verwendung von Feuer, das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren von Motoren, das vorsätzliche Abstellen von Kfz mit undichtem Tank und Motor, der Aufenthalt unberechtigter Personen, der Aufenthalt über die Zeit des Abstell- und Abholvorganges hinaus, das Betanken der Fahrzeuge. Auf den Abstellplätzen und Fahrspuren des Parkhauses sowie den Einfahr- und Ausfahrrampen ist es untersagt, die Fahrzeuge zu reparieren, zu warten oder innen zu reinigen, sowie Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öl abzulassen.
Diese Bestimmungen treten am 17.09.2012 in Kraft.
Konditionen
Das Hannover Congress Centrum und dessen Partner Hannover Kongress- und Veranstaltungsbüro bieten Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable Anreise zu Ihrer Veranstaltung an.
Ihre An- und Abreise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit 100 % Ökostrom durchgeführt. Die für Ihre Reise benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen.
Der Preis für die einfache Fahrt Ihres Veranstaltungstickets beträgt:
Veranstaltungsticket einfache Fahrt mit Zugbindung (solange der Vorrat reicht)
2.Klasse 55,90 €
1.Klasse 89,90 € (inkl. Sitzplatzreservierung)
Veranstaltungsticket einfache Fahrt vollflexibel (immer verfügbar)
2.Klasse 77,90 €
1.Klasse 112,90 € (inkl. Sitzplatzreservierung)
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Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Nummer +49 (0) 30 58 60 20 901.